AVGS

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Als Ausbildungs- oder Arbeitssuchender können Sie eine individuelle Förderung erhalten. Diese Förderung soll Sie beim Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zielführend unterstützen. Welche Angebote stehen Ihnen hierzu zur Auswahl?

Teilnahmevoraussetzung:

Teilnahme-voraussetzung:

Teilnahmevoraussetzung für eine „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ist das Vorhandensein/der Besitz eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) nach § 45 SGB III.

Kostenlos:

Ein AVGS gibt Ihnen die Sicherheit, daß Sie einerseits die notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllen und andererseits, dass das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter die Kosten für die jeweilige Maßnahme übernimmt. Die mit AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenlos. Wir, als zertifizierter Weiterbildungsträger, sind in der Lage Ihren Gutschein für unsere Leistungen einzulösen.

Weitere Informationen zum Thema AVGS erhalten Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.

Wo beantragen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Als arbeitssuchend Gemeldeter wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter und beantragen dort den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ihr Ansprechpartner prüft in einem nächsten Schritt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in den Besitz eines Gutscheins zu gelangen.

Wer wird durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert?

Nach SGB III § 45 sind Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose förderfähige Personen. Unter von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbständige und Arbeitnehmer, die Transfergesellschaften betreut werden, gefasst.

Das Ziel ist förderfähige Personen bei der Teilnahme an Maßnahmen zu fördern, die ihre berufliche Eingliederung durch:

erreichen können.

Was sind Ihre nächsten Schritte nach dem Erhalt eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Wenn Sie im Besitz eines gültigen AVGS sind, wählen SIE uns als zugelassenen  Träger aus und vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Gespräch. Die Abrechnung der Kosten für die Maßnahme erfolgt automatisch zwischen dem Träger und der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Informationen über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und zugelassene Träger entnehmen Sie KURSNET.

Was bieten wir Ihnen für Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

An unserem Schulungsstandort in Dortmund-Hörde bieten wir als nach AZAV zugelassener Träger ein auf Sie zu geschnittenes Leistungsangebot. Klicken Sie hier, um zu unseren Leistungen zu gelangen.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Maßnahmen für Kunden mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Wie sind nun Ihre nächsten Schritte?

In unserem kostenfreien Beratungsgespräch möchten wir Sie und ihren beruflichen Werdegang gerne genauer kennenlernen und uns einen gezielten Eindruck über Ihre existierenden Kompetenzen verschaffen. Wir vermitteln Ihnen einen Dozenten oder Coach aus dem competence2u Netzwerk und vereinbaren auf Wunsch schon einen Ersttermin, sofern der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bereits vorliegt und Sie sich für uns als Ihren Maßnahmenträger entscheiden.

Daraufhin warten wir auf den Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers / Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter und bereiten Ihren Start im competence2u zielführend vor.

Weitere Möglichkeiten

Die Bundesregierung bietet für Unternehmen und für Personen verschiedene Förderprogramme an, um sie bei Investitionen und Innovationen zu unterstützen. Zwei wichtige Förderungen sind das Bundesprogramm “Beratungsprogramm für den Mittelstand” (BPW) und die “Förderung unternehmerischen Know-hows” der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Förderung).